nof11_logo
nBanner3

Mitglied im Sportbund Rheinland e.V., RSV Rheinland-Pfalz e.V. und Bund Deutscher Radfahrer (BDR)

Merkblatt für die Aufnahme/Gründung  von Vereinen /Fachabteilungen in den Sportbund Rheinland (SBR) und/oder den  Fachverband Radsportverband Rheinland e.V. (RVR)

Für eine Aufnahme in den Fachverband Radsportverband Rheinland e.V. muss zuerst die Aufnahme  des neuen Vereins in den Sportbund Rheinland beantragt werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den SBR zu richten.

Bei der Gründung von Radsportabteilungen von Vereinen, die bereits Mitglied im SBR sind, entfällt dieser Aufnahmeantrag. Es ist in diesem Fällen nur die Aufnahme in den RVR über die Geschäftsstelle RVR zu beantragen (siehe weiter unten).

 

Aufnahmerichtlinien des Sportbundes Rheinland für Vereine  Vereinsgründung

Die Mitgliedschaft von Vereinen und Verbänden im Sportbund Rheinland richtet sich nach § 4 der Satzung unter Beachtung der folgenden Richtlinien (§ 4 Nr. 4 der Satzung).

Vereine können in den Sportbund Rheinland aufgenommen werden, wenn sie

  • 1. Mitglied in einem Fachverband des Sportbundes Rheinland bzw., falls ein solcher nicht besteht, Mitglied in einem Landesfachverband sind (Ausnahme: § 4 Nr. 2 Satz 2 der Satzung),
  • 2. vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind,
  • 3. die Satzung, die Ordnungen und die Aufnahme-Richtlinien des Sportbundes Rheinland anerkennen.

    Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Sportbund Rheinland zu richten. Dem Antrag sind    beizufügen:
  • · eine Satzung des Vereins,
  • · ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder und derer Funktionen,
  • · eine Erklärung über die Mitgliederzahl und die betriebenen Sportarten,
  • · ein (ggf. vorläufiger) Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes betreffend die Gemeinnützigkeit.
  • Wird ein Verein nach § 4, Nr. 2, Satz 2 der Satzung aufgenommen, der später einem Fachverband im Sinne § 2, Nr. 1 dieser Richtlinien zugeordnet werden kann, hat er zur Meidung des Ausschlusses binnen drei Monaten die Mitgliedschaft in diesem Fachverband nachzuweisen.
    Die Mitgliedschaft erlischt im Sinne von § 4, Nr. 6 der Satzung, wenn eine der Aufnahmevoraussetzungen nach § 2 Nr. 1 und 2 nachweislich entfallen ist.

Für die Aufnahme in den Radsportverband Rheinland (RVR) wenn der Verein schon Mitglied im Sportbund ist werden folgende Unterlagen benötigt:
1 . Satzung (Kopie) vom Gesamtverein
2. Jahresstatistik (Formblatt) mit Angabe der aufgeführten Funktionsträger
3. namentliche Nennung aller Mitglieder mit Formblatt Mitgliedermeldung (die Mindestzahl von 7 Mitgliedern ist zwingend erforderlich)
4. Der von den Vorstandsmitgliedern unterzeichnete, ordnungsgemäße Beschluss des Vereins oder der Vereinsabteilung mit dem die Ziele des RVR anerkannt werden.

Die erforderlichen Unterlagen werden von der Geschäftsstelle zugesandt oder können aus dem Internet geladen werden (siehe oben auf dieser Seite). Laut Satzung RVR entscheidet der Hauptausschuss des Verbandes über die Aufnahme. Der Verein wird über die Aufnahme schriftlich informiert.
Nach erfolgter Aufnahme erhält der Verein vom RVR eine Rechnung über die Mitgliedsbeiträge lt. Gebührenordnung
(Gebührenordnung steht unter Download).

Weitere Fragen beantwortet gerne die Geschäftsstelle des RVR
Horst Schmidt,  - Tel.: 0157-73839651    E-Mail: radsport-h-schmidt@online.de    -